Organisationsstatut
der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
Ortsverein Hameln

§ 1 Abgrenzung und Name

Der Ortsverein Hameln umfasst das Gebiet der politischen Gemeinde Stadt Hameln. Er führt den Namen „Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Hameln“ Sein Sitz ist Hameln.

§ 2 Organe

Die Organe des Ortsvereins sind:

1. Mitgliederversammlung – als oberstes Organ

2. Ortsvereinsvorstand

Weiterhin gliedert sich der Ortsverein in:

• Abteilungen

• Arbeitsgemeinschaften"

Alle Gliederungen geben sich selbst eine Geschäftsordnung.

§ 3 Zweck

Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus einem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.

§ 4 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsvereins. Sie setzt sich zusammen aus den anwesenden Mitgliedern.

2. Die Mitgliederversammlung soll in der Regel einmal jährlich einberufen werden.

3. Die Einberufung mit Bekanntgabe der vorläufigen Tages- und Geschäftsordnung hat mindestens 4 Wochen vorher zu erfolgen. Anträge müssen 2 Wochen vor der Versammlung dem Vorstand vorliegen und den Mitgliedern eine Woche vorher zugestellt werden.

4. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung bestehen aus:

a. Alle 2 Jahre Entgegennahme der Berichte des Ortsvereinsvorstandes, der Arbeits­gemeinschaften, der RevisorInnen sowie der Stadtratsfraktion

b. Entlastung des Vorstandes

c. Aufstellung der Richtlinien für die Arbeit des Ortsvereins und der Ratsfraktion

d. Alle 2 Jahre Wahl des Vorstandes, der drei RevisorInnen sowie Festlegung der Anzahl der Beisitzer

e. Wahl der vom Vorstand vorgeschlagenen KandidatInnen zur Stadtratswahl

f. Empfehlung der KandidatInnen zur Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl sowie für Organe der höheren Parteigliederung

g. Wahl der Delegierten zu den Wahlkreiskonferenzen

h. Wahl der Delegierten zu den Unterbezirksparteitagen

§ 5 Ortsvereinsvorstand

§ 5.1 Wahlen

1. Der Ortsvereinsvorstand wird auf 2 Jahre in getrennten Wahlgängen gewählt. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:

• der/dem Vorsitzende/n

• zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden

• der/dem Finanzverantwortlichen

• der/dem stellvertretenden Finanzverantwortlichen

• der/dem Schriftführer/in

• der/dem Pressesprecher/in

• der/dem Internetbeauftragten

Der Gesamtvorstand besteht aus:

Den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes sowie weiteren stimmberechtigten Vertretern.

Bei der Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Vertreter sowie den nachfolgenden Wahlen sollen Abteilungen und Arbeitsgemeinschaften jeweils mit einem (Abteilungen ab 90 Mitgliedern zwei) stimmberechtigten Vertretern berücksichtigt werden.

2. Soweit nicht nach Ziffer 1 gewählt, nehmen mit beratender Stimme an den Gesamtvorstandssitzungen teil:

• die/der Vorsitzende der Abteilungen

• die/der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften

• die/der Vorsitzende der Stadtratsfraktion

Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung (40 %) von Männern und Frauen in Funktionen und Mandaten zu beachten.

§ 5.2 Aufgaben

Dem Ortsvereinsvorstand obliegt die Leitung des Ortsvereins. Die/der erste Vorsitzende oder ein/e Stellvertreter/in vertritt gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes den Ortsverein gem. §26 Abs. 2 BGB.

Zu den weiteren Aufgaben gehören:

• Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern

• Förderung der Arbeit von Arbeitsgemeinschaften

• Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen

• Vorbereitung der Wahlen

• Organisation der Wahlkämpfe

• Konstituierung der Stadtratsfraktion

• Begleitung der politischen Arbeit der Stadtratsfraktion

Der Gesamtvorstand tagt grundsätzlich parteiöffentlich. Auf Beschluss der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann die Parteiöffentlichkeit von der Beratung einzelner Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden. Der Vorsitzende / die Vorsitzende sowie die Stellvertretungen können zu den Sitzungen weitere Gäste einladen. Weitere Personen können auf Vorschlag aus den jeweiligen Gremien heraus mit einfacher Mehrheit kooptiert werden.

§ 6 Abteilungen

1. Die Mitgliederbetreuung und die politische Vertretung finden grundsätzlich in den Abteilungen statt.

2. Zur Organisation können hieraus Gremien (Abteilungsvorstand) gebildet werden, die diese Arbeit koordinieren.

3. Die Aufstellung von Ortsratslisten findet in einer gemeinsamen Wahlkonferenz des Ortsvereins statt. Das Vorschlagsrecht liegt, soweit vorhanden, bei denjeweiligen Abteilungen.

4. Die Abteilungskonten sind rechtlich Konten des Ortsvereins. Der Ortsverein erteilt dem Finanzverantwortlichen der Abteilung (des bisherigen Ortsvereins) die Verfügungsberechtigung über das jeweilige Konto. Die Kassenführung erfolgt selbständig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Im Rechenschaftsbericht des Ortsvereins sind Einnahmen, Ausgaben und Bestände aller Konten aufzuführen. Bescheinigungen unterschreibt der/die Finanzverantwortliche des Ortsvereins.

§7 Schlussbestimmung

Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von 4 Wochen einzuberufen ist.

Diese Satzung gilt nur im Rahmen der Wahl,- Schieds- und Finanzordnung und des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des Bezirks Hannover und der Satzung des Unterbezirks Hameln-Pyrmont in den jeweils gültigen Fassungen.

Diese Satzung tritt ab dem 21.06.2021 in Kraft.